
Aufgabe der Jagd ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen, gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen, Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden (Bundesjagdgesetz § 1).
Diese gesetzlichen Vorgaben fordern vom Jäger in der heutigen Zeit ein hohes Maß an ökologischem Verständnis und verantwortungsbewusstem Handeln. Er muss durch Regulierung überhöhter Wildbestände dafür sorgen, dass Schäden weitgehend vermieden werden. Andererseits muss er durch geeignete Hegemaßnahmen den Fortbestand bedrohter Wildarten sichern.
Für den Wald ist die Regulierung der Schalenwildbestände von besonderer Bedeutung. Überhöhte Bestände führen zu einer Verarmung der gesamten für die Tiere erreichbaren Pflanzenwelt und in Rotwildgebieten zusätzlich zu erheblichen Schälschäden. Da bestimmte Bäume wie beispielsweise Eiche, Ahorn und Tanne bevorzugt abgeäst werden, kann starker Wildverbiss die Struktur des Waldes, seine Mischung und die an bestimmte Pflanzen- oder Waldstrukturen gebundene Flora und Fauna verändern.
Ein Ausgleich zwischen Wald und Wild ist dringend erforderlich um ein Gleichgewicht herzustellen oder zu erhalten.
Auf
den Seiten der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg sind die Zusammenhänge
sehr gut beschrieben. Dort finden sich auch zahlreiche Downloads zu Rechtsvorschriften
aus den Bereichen Jagd, Wald und Umwelt.